Krankentagegeldversicherung: Verzichten Sie im Krankheitsfall nicht auf Ihr Einkommen

Die Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei längerem Verdienstausfall. Ob Sie angestellt oder selbständig sind, es passt sich flexibel Ihren Bedürfnissen an. So verzichten Sie auch im Krankheitsfall nicht auf Ihr Einkommen.

1 Mit welchem Berufsstatus möchten Sie sich bei Arbeitsunfähigkeit finanziell schützen?

 

Als Arbeitnehmer erhalten Sie 6 Wochen lang Ihr volles Einkommen. Mit Ablauf der Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein reduziertes Krankengeld.

Durch eine private Krankentagegeldversicherung verzichten Sie nicht auf Ihr Geld und können Ihren monatlichen Verpflichtungen wie Miete oder Kreditzahlungen für Ihr Haus oder Auto weiterhin nachkommen.

Ihr Vorteil als Arbeitnehmer ist, dass Sie die Höhe Ihres Tagegeldes entsprechend Ihres Einkommens selbst wählen.

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Krankentagegeld

Verdienstausfallabsicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer


 

-,-- €

Krankentagegeld

Verdienstausfallabsicherung für DKV-vollversicherte Arbeitnehmer


 

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Leistungen

Tarifleistung Krankentagegeld
  • 100% des vereinbarten Tagegeldes bei 100%-iger Arbeitsunfähigkeit
Krankentagegeld
  • 100% des vereinbarten Tagegeldes bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit
Leistungsbeginn Krankentagegeld
  • ab vereinbartem Leistungsbeginn
Krankentagegeld
  • ab vereinbartem Leistungsbeginn
Tagegeldhöhe Krankentagegeld
  • bis max. 520 € pro Tag
Krankentagegeld
  • bis max. 520 € pro Tag
Krankentagegeld im europäischen Ausland

über die Dauer einer stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus

Krankentagegeld
  • für aktut eingetretene Krankheiten
    oder Unfälle
Krankentagegeld
  • für akut eingetretene Krankheiten
    oder Unfälle
Dauer Krankentagegeld
  • keine Höchstleistungsdauer von 78 Wochen (wie in GKV)
Krankentagegeld
  • keine Höchstleistungsdauer von 78 Wochen (wie in GKV)
Hinweis Krankentagegeld
  • Krankentagegeld für Angestellte
Krankentagegeld
  • Krankentagegeld für DKV-vollversicherte Arbeitnehmer

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